4. Klasse - Schuljahresende
Ihr Kind bzw. auch eine Lehrperson verlässt die Schule - z.B am Ende der 4. Klasse?
Ihr Kind hat nun mehrere Jahre ein digitales Gerät im Unterricht verwendet. Während dieser Zeit wurde dieses Gerät durch Software und Einstellungen der Schule verwaltet und geschützt. Diese Serviceleistungen fallen nunmehr weg.
Ihr Kind hat in diesen Jahren auch viel über die Verwaltung des eigenen Geräts gelernt, z.B. wie Dateien gut auffindbar gespeichert werden, Updates gemacht und bestimmte Einstellungen getroffen werden. Daher sollte es nun selbst imstande sein, das eigene Gerät zu verwalten.
Beim Verlassen der Schule verlieren alle (Schüler/Schülerinnen/Lehrpersonen) ihre Zugänge zur Microsoft-Welt und damit auch zu allen in dieser Welt gespeicherten Daten. Möchte man diese behalten, so müssen alle Dokumente rechtzeitig an einem sicheren Ort gespeichert werden. Wenige Tage nach dem Verlassen der Schule wird der nunmehr nicht mehr gültige Microsoft-Account entfernt und alle dort gespeicherten Daten unwiederbringlich gelöscht.
Wer weiterhin mit einem Microsoft-Account arbeiten möchte, sollte daher bei der weiterführenden Schule bzw. im neuen Ausbildungsbetrieb nachfragen, ob ein entsprechender Vertrag mit Microsoft existiert bzw. muss sich eine private Lizenz kaufen. Dennoch müssen die Schulzentrum-Zirl-Daten rechtzeitig gesichert werden, da diese anderenfalls verloren sind.
Diese Datensicherung wird in einer der letzten Stunden des Fachs "Digitale Grundbildung" in der 4. Klasse angeboten. In dieser Unterrichtsstunde werden auch alle Einstellungen und Besonderheiten besprochen, welche nach der Entfernung aus der Schulverwaltung zu beachten sind.
Während alle Microsoft-Zugänge gelöscht werden, bleiben alle TSN-Zugänge - insbesondere wenn man eine weiterführende Schule in Tirol besucht - erhalten. Durch die Aufnahme an einer weiterführenden Schule erfährt das Land Tirol, an welcher Schule man das nächste Schuljahr unterrichtet wird und passt die dafür notwendigen Einstellungen in den meisten Bereichen automatisch an. Dies gilt teilweise auch für jene Schülerinnen und Schüler, welche eine Lehre machen und eine Berufsschule absolvieren, ebenso für Besucher und Besucherinnen einer Abendschule und z.T. sogar für Ausbildungswege über das BFI (Berufsförderungsinstitut). Im konkreten Einzelfall bitte selbstständig Erkundigungen einholen.
Grundsätzlich gibt es keine Pflicht, das erhaltene Gerät an einer höheren Schule wieder in eine Verwaltung aufzunehmen. Es gibt aber wahrscheinlich Schulen, bei denen dies möglich ist. Das entscheidet dann die jeweilige Schule in ihren eigenen Statuten. Auch hier bitte eine eigene Erkundigung an der betreffenden Schule einholen.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mittelschule Zirl wünschen jenen Personen, welche unsere Schule verlassen, eine gute Entscheidung für ihren weiteren Bildungs- und Arbeitsweg, erfolgreiche Jahre und digitale Unversehrtheit!