Elterninformation zu Schulnachricht und Selbsttest

von Stefan Zangerl
28. Januar 2021

Liebe Eltern,

 

1.      Überreichung der Schulnachricht/Semesterzeugnis

In der Semesterferienverordnung 2021  ist für das laufende Schuljahr geregelt, dass die am Ende des Semesters auszustellende Schulnachricht oder das Semesterzeugnis an einem der ersten zwei Unterrichtstage des Sommersemesters 2021, also nach den Semesterferien, zu überreichen ist.

Schülerinnen und Schülern der 4. 8. und 9. Schulstufe oder deren Erziehungsberechtigten ist aber auf Verlangen die Schulnachricht ab dem Ende des Semesters in der Schule persönlich und einzeln zu überreichen.

Wir bitten darum, in jenen Fällen, in denen die Schulnachrichten in der Schule abgeholt werden wollen, dass die Abholung unter Einhaltung und im Sinne der Hygienemaßnahmen gestaffelt erfolgt. Dies erfordert unbedingt die vorherige Terminvereinbarung mit den Klassenvorständen.

 

2.      Antigen-Selbsttests/Ausgabe und Durchführung

Bei uns werden immer am Montag die Selbsttests für die in der Betreuung anwesenden Schülerinnen und Schüler durchgeführt. Alle anderen Schülerinnen und Schüler können nach Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes (derzeit für die Zeit nach den Semesterferien geplant) an der Schule den Selbsttest durchführen. Dazu bedarf es aber der einmaligen Abgabe der ausgefüllten Einverständniserklärung (Downloadlink oben).

 

Gesunde Grüße

Stefan Zangerl, Schulleiter