Elternbrief - Information bzgl. Corona

von Thomas Allinger
09. Oktober 2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten.

da bereits viele Fragen bezüglich der derzeitigen Corona-Situation an uns herangetragen wurden, möchten wir mit diesem Schreiben für mehr Klarheit und Sicherheit sorgen.

Krankheitssymptome – Wann muss mein Kind zu Hause bleiben?

Leichte Symptome wie Schnupfen, milder Husten, kein Fieber - Unterrichtsbesuch

Fieber über 37,5 Grad, Husten, Kurzatmigkeit, Katarrh der oberen Atemwege, Geruchs- und/ oder Geschmacksverlust, Erbrechen, Durchfall - KEIN Unterrichtsbesuch - Kontaktaufnahme mit einem Arzt/ mit einer Ärztin oder Anruf bei der Nummer 1450 - Information an den Klassenlehrer/ an die Klassenlehrerin

Meldepflicht eines „Verdachtsfalls“ oder eines „positiv getesteten Falls“!

Wer ist ein „Verdachtsfall“?

Personen, die zu einer Testung entweder von einem Arzt oder von der Gesundheitsbehörde bzw. 1450 vorgeladen werden. Bis zum Vorliegen eines Ergebnisses gilt diese Person als „Verdachtsfall“

  • KEIN Unterrichtsbesuch
  • Meldung an die Schulleitung - Meldung an die Behörde durch die Schulleitung
  • MitschülerInnen, Lehrpersonen, Angehörige dürfen in die Schule/ zur Arbeit gehen.

Was passiert bei einem negativen Testergebnis?

  • Das Kind darf wieder die Schule besuchen.
  • Meldung an die Schulleitung - Meldung an die Behörde durch die Schulleitung

Was passiert bei einem positiven Testergebnis?

  • KEIN Unterrichtsbesuch!
  • Meldung an die Schulleitung - Meldung an die Behörde durch die Schulleitung
  • Die Schule übergibt die Kontaktdaten an die Gesundheitsbehörde.

Die Gesundheitsbehörde

… entscheidet über den weiteren Verlauf!

… stellt den Absonderungsbescheid aus!

… nimmt die Risikoanalyse vor!

… informiert Eltern/ SchülerInnen, ob sie als Kontaktperson der Kategorie 1 (erhöhtes Risiko) oder der Kategorie 2 (geringes Risiko) eingestuft werden!

… Im besten Fall entscheidet die Behörde, dass das Kind rechtzeitig abgesondert wurde, deshalb kein Risiko für die Mitschüler besteht und auch keine weiteren Schritte notwendig sind.

… gibt uns alle weiteren Schritte vor!

… entscheidet über Klassen- oder Schulschließungen!

Achtung! LehrerInnen dürfen KEINE Risikoanalyse vornehmen und keine Informationen an Dritte weiterleiten! (Datenschutz! Gesundheitsdaten gelten als besonders sensible und daher schützenswerte Daten!) Die Schulleitung gibt ausschließlich Informationen im Auftrag der Gesundheitsbehörde oder der Dienstbehörde weiter! Daher bitte wir um Verständnis, dass wir keine Auskünfte erteilen!

Ausschließlich die Gesundheitsbehörde (BH Innsbruck – Land) entscheidet, wer auf Grund der Risikoeinschätzung als Kontaktperson registriert und deshalb informiert wird.

Ausschließlich die Gesundheitsbehörde entscheidet, wer zu einer Testung vorgeladen wird.

 

SLin Mag. Margit Zimmermann               SL Stefan Zangerl                SLin Barbara Haag

VS Zirl                                                                          MS Zirl                                  ASO Zirl